Leistungsbewertung

Leistungsbewertung

Bei Ihrem Kind werden in allen Unterrichtsfächern mündliche und schriftliche Leistungen bewertet. Noten werden im ersten und zweiten Schuljahr nicht erteilt. Die Bewertung allgemein erfolgt verbal auf Grundlage der Leistungsbewertungsverordnung des Landes Mecklenburg – Vorpommern vom Mai 2014.

Im ersten und zweiten Schuljahr erhält Ihr Kind ein Zeugnis in Form des Lernentwicklungsberichtes. Das Zeugnis umfasst:

  • Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten: Umgangsformen, Mitarbeit, Lernbereitschaft, Umgang mit Arbeitsmitteln, Verhalten im Team, Aussagen zu Konzentration, Anstrengungsbereitschaft
  • Aussagen zur Lernentwicklung erfolgen vor allem in den Bereichen Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst, Werken, Musik und Sport.

Elterngespräche

In jedem Schuljahr finden Elternsprechtage statt, an denen Sie sich mit dem Klassenleiter oder den Fachlehrern in Einzelgesprächen über den Lernstand und das Verhalten Ihres Kindes austauschen können. In der Grundschule wird den Eltern im Zeitraum Januar bis März ein Gespräch zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens vom Klassenleiter angeboten. Dieses Gespräch ist ab Klasse 3 verbindlich und es nehmen mindestens ein Elternteil und der Schüler daran teil. Es wird eine schriftliche Vereinbarung über das individuelle Lern- oder Arbeitsziel des Kindes getroffen.

Darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass Sie jederzeit mit allen Lehrern Kontakt aufnehmen können, wenn es aus Ihrer Sicht irgendwelche Fragen und Unklarheiten gibt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu einen Termin absprechen müssen.