Informationen zu den Kostenbeiträgen nach Lernmittelsatzung

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In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Nachfragen zu der kürzlich veröffentlichten Information erreicht, dass es sich bei den Beitragsbescheiden zu den Kostenbeiträgen nach Lernmittelsatzung um Mehrjahresbescheide handelt.

Um bestehende Unklarheiten zu vermeiden und unnötige Mahnungen auszuschließen, haben wir entschieden, in diesem Jahr allen Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern erneut einen Beitragsbescheid zukommen zu lassen.

Der Versand der neuen Bescheide erfolgt noch im laufenden Kalenderjahr.
Bis dahin müssen keine weiteren Überweisungen für den Kostenbeitrag des Schuljahres 2025/26 vorgenommen werden.
In den neuen Bescheiden werden die Fälligkeitstermine sowie die Kontoverbindung übersichtlich ausgewiesen.

Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, die den Kostenbeitrag für das aktuelle Schuljahr bereits überwiesen haben, müssen nichts weiter veranlassen – die Zahlung wird automatisch mit den neuen Bescheiden verrechnet.

Wir bitten um Verständnis für dieses Vorgehen und hoffen, damit die bestehenden Unklarheiten zu beseitigen.

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